LVR setzt Inklusion konsequent um
Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland in Kraft. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) verstärkt auf Grundlage der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung seine Aktivitäten zur Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft im Rheinland. So bildete der LVR inzwischen ein Kompetenzteam Inklusion, dessen Aufgabe es ist, die in den jeweiligen Dezernaten des LVR erarbeiteten Strategien und Maßnahmen zur Realisierung der Anforderungen der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen zusammenzuführen, für den Verwaltungsvorstand zu bündeln und damit auch die Grundlage für die Abstimmungsprozesse mit der politischen Vertretung in der Kommission vorzubereiten.
„Die UN-Konvention gibt den Rahmen vor. Jetzt geht es darum, die formulierten Grundrechte auch für alle Menschen mit Behinderung im Rheinland Wirklichkeit werden zu lassen", so Dipl.-Ing. Detlef Hagenbruch, Freie Wähler Köln und Mitglied in der Kommission Inklusion im LVR, „Hier sind alle gefordert – Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft. Der LVR nimmt die Herausforderung an und wird die Inklusion im Rheinland konsequent umsetzen“. Zwar sei die Palette der Aktivitäten des LVR schon jetzt weit ausgerichtet und reiche vom Ausbau integrativer Kita-Plätzen über die freie Schulwahl und die Förderung beruflicher Integration bis zur Ausweitung des selbstständigen Wohnens für Menschen mit Behinderung mit dem Ziel kurz- bis mittelfristig mehr barrierefreien Raum zu schaffen. Letztendlich partizipieren alle Menschen davon. Jetzt gehe es darum, die Grundrechte ohne jede Einschränkung auch Wirklichkeit werden zu lassen.
Als Deutschlands größter Sozialhilfeträger und Dienstleister für Menschen mit Behinderung hat der LVR „Qualität für Menschen“ jahrzehntelange Erfahrung in der Arbeit für allgemeine Teilhaberechte und Barrierefreiheit. Insbesondere beim Ausbau des selbstständigen Wohnens zeigen sich deutliche Erfolge: „Heute können fast viermal so viele Menschen mit Behinderungen mit ambulanter Unterstützung in der eigenen Wohnung leben wie zu Beginn dieses Projektes 2003. Damit ist der LVR bundesweit Spitze beim Ausbau des selbstständigen Wohnens für Menschen mit Behinderung. Gleichzeitig konnten Heimplätze abgebaut werden", freut sich Hagenbruch und weiter: „Viele Frauen und Männer mit Behinderung können jetzt selbst entscheiden, wie und mit wem sie wohnen wollen – allein, als Paar, oder in einer Wohngemeinschaft“, gemäß dem LVR-Slogan „Qualität für Menschen“.
Von einer echten Erfolgsgeschichte kann man den Umsteuerungsprozess nach dem Motto „ambulant vor stationär" im Kontext der Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung sprechen. Mittlerweile leben ca. 50 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger von Wohnhilfen des LVR selbstständig in den „eigenen“ vier Wänden. Auch das ist bundesweit unerreicht. So können gleichzeitig Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Menschen mit Behinderung gestärkt und die öffentlichen Kassen entlastet werden.
Bei seinen eigenen Wohneinrichtungen geht der LVR mit gutem Beispiel voran und hat die vollstationären Plätze erheblich abgebaut und in ambulante Unterstützungs-angebote umgewandelt. Dabei sind die Heimstrukturen in den Einrichtungen der LVR-Netze Heilpädagogischer Hilfen zugunsten dezentraler Angebote aufgelöst worden.
Nicht zu leugnen sind allerdings die künftigen Hauptproblemfelder in der LVR-Kommission, die infolge leerer Kassen von Bund, Land und Kommunen vor großen Aufgaben der Finanzierung stehen. Wie schnell die gesteckten Ziele erreicht werden, ist somit insbesondere eine Frage des politischen Willens.



