Herr Kilp, wann wollen Sie den Lärm reduzieren?
Nicht nur bei außergewöhnlichen Feiern und Veranstaltungen kommt es zu Beschwerden hinsichtlich Lärm. Schon an normalen Wochenenden gelingt es dem Ordnungsamt nicht, den Lärmpegel auf vertretbarem Niveau zu halten. Auf die einzige Lärmstreife(normaler Streifenwagen) oder Ordnungsamt braucht man in den späten Abendstunden erst gar nicht zu warten. Die Anwohner haben kaum Verständnis dafür, daß das Ordnungsamt nachts nicht mehr erreichbar ist, weil Dienstschluss ist. Muss nicht auch ein Amt den geänderten Lebensgewohnheiten und ihren Auswüchsen Rechnung tragen? So etwas darf nicht an Tarifverträgen scheitern.

Und gibt es auch noch Gesetze wie den § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Der besagt, daß wer ohne berechtigten Anlass oder nach den Umständen vermeidbaren Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen, handelt gegen geltendes Recht. Dabei handelt es sich um Lärm jeder Art, z.B. Geschrei, Musik aus Außenlautsprechern, etc. Die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung hängt nicht nur von der Lautstärke der Geräusche ab, sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken. Bei einem Schallleistungspegel von mehr als 90 dB(A) ist allerdings unstrittig der Straftatbestand der Körperverletzung (§§223-231 StGB) erfüllt.
In Wohngebieten ist davon auszugehen, dass die Immissionswerte außerhalb von Gebäuden tagsüber 55 dB(A) – 6.00 bis 22.00 Uhr - und nachts 45 dB(A) –22.00 bis 6.00 Uhr - nicht überschritten werden dürfen. Es sei denn es gibt punktuell Ausnahmegenehmigungen. Nachts dürfen einzelne Geräuschspitzen um nicht mehr als 20 dB(A) überschritten werden. Nach § 9 LIschG sind in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6 Uhr Betätigungen aller Art verboten, welche die Nachtruhe stören. Die Einhaltung dieser Werte dürften nur Illusionisten erwarten.
Das wissen auch die Betroffenen in Altstadt, Brüsseler Platz und Kwartier Latäng. Aber irgendwann muss Schluß mit lustig sein.
Da gibt es aber auch die Aussage des Leiters des Ordnungsamtes Robert Kilp, der da selbst sagte, daß es keine gesetzlichen Ausnahmen für Karneval und Fußball-WM’s o.ä. gäbe. Wie dürfen wir denn das interpretieren, Herr Kilp?



